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Verkaufsbedingungen

ALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN (AVRB)

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen dem Kunden und dem Reisebüro/Tour Operator Carosello 3000 Verträge über das Handel von Reiseleistungen.

1) VORAUSSETZUNG - BEDEUTUNG VON TOURISTISCHE PAKET


a) Carosello 3000 ist berechtigt, als Reisebüro und Tour Operator zu arbeiten.

b) Der Kunde ist berechtigt, eine Kopie der allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen zu bekommen.

c) Ein touristisches Paket muss mindenstens eine Übernachtung und zwei von diesen Dienstleistungen enthalten:

a) Transport
b) Unterkunft
c) zusätzlich, erhebliche Dienstleistungen

2. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

Der An- und Verkauf von touristischen Paketen, oder der Reisevertrag, richtet sich bei Serviceleistungen sowohl auf nationalem als auch internationalem Gebiet nach dem Gesetz 27/12/1977 Nr. 1084 hinsichtlich der Bestätigung und Ausführung der Internationalen Konvention für Reiseverträge (Zivilkodex), der am 23.4.1970 in Brüssel unterzeichnet wurde und auch beim Verbraucherkodex Anwendung findet.

3) RESERVIERUNGEN

Ihre Nachfrage soll zusammen mit ihren personlichen Details durch die Webseite www.carosellotremila.com geschickt werden. Die Annahme von Reservierungen seitens Carosello 3000 hängt von der Verfügbarkeit der Dienste ab. Nach Annahme Ihrer Reservierung werden Sie eine Email-Bestätigung mit der Zahlungsaufforderung bekommen. Nach der Bestätigung mussen alle Änderungen beizeiten an Carosello 3000 mitgeteilt werden: booking@carosellotremila.com

4) BEZAHLUNGEN

Bei der Reservierung muss eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtbetrags geleistet werden. Der Restbetrag muss spätestens 30 Tage vor Abfahrtsdatum beglichen warden. Bei Buchungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen. Man kann mit Kreditkarte (Visa und Mastercard) oder durch Bankueberweisung bezahlen. Bargeld wird nur fuer die Reservierung von Dienste bei unserem Büro angenommen. Bei einer Kreditkartebezahlung koennten Mehrkosten auftreten, die wir Ihnen sorgfältig mitteilen werden.

5) BESTÄTIGUNG DER RESERVIERUNG - GUTSCHEIN (VOUCHER)

Als Bestätigung Ihrer Reservierung werden Sie nach Eingang Ihrer Zahlung einen Gutschein per E-mail bekommen.Der Gutschein gilt als Reisedokument und Zahlungsnachweis. Sie mussen den Gutschein drucken und nach Livigno mitbringen. Der Kunde ist fuer die Richtigkeit des Gutschein verantworlich. Bitte überprüfen Sie, dass alle Details korrekt sind. Wenn etwas falsch ist, bitte kontaktieren Sie uns sofort: booking@carosello3000.com

6) ANDERUNGEN DES KUNDES VOR DER REISE

Im Fall, dass ein Kunde, ganz gleich aus welchen Gründen, seine Reise nach geleisteter Bezahlung ändern muss, wird sich die Gesellschaft nach besten Kräften bemühen, diese Änderungen zu berücksichtigen. Leider kann das Reisebüro Carosello 3000 die Annahme der gefragten Änderungen nicht immer garantieren. Fuer jede Anderung werden 25 € pro Person berechnet. Der Kunde ist für die Bezahlung von eventuellen Mehkosten verantwortlich. Wenn die Änderung mit der Nummer der Kunden zu tun hat, werden die Bedingungen von Klausel 7 verwendelt.

7) RÜCKTRITT DES KUNDES VOM VERTRAG

Der Kunde kann in den folgenden Fällen vom Vertrag ohne Vertragsstrafe zurücktreten:
- Wenn die Erhöhung des Gesamtbetrags 10% übersteigt;
- Wenn es bei einem oder mehreren Vertragselementen nach Vertragsabschluss zu tiefgreifenden Veränderungen kommen sollte, die ganz offensichtlich Grundbedingungen für die Inanspruchnahme des gesamten Pakets darstellen und die vom Verbraucher nicht akzeptiert werden.
In diesem Fall hat der Verbraucher das Recht
- ein anderes Paket auszuwählen, ohne Zuzahlung oder nach Erstattung der Preisdifferenz, falls das zweite Paket einen niedrigeren Preis aufweist als das erste;
- auf Rückerstattung des bereits gezahlten Betrags. Diese Rückerstattung muss innerhalb von sieben Arbeitstagen ab Erhalt der Rückerstattungsforderung erfolgen.
Der Verbraucher muss seine Entscheidung darüber, ob er die Änderung akzeptiert oder vom Vertrag zurücktritt, innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung zur Erhöhung oder Änderung mitteilen. Andernfalls gilt die vom Veranstalter vorgeschlagene Alternative als angenommen.
Dem Verbraucher, der von dem Vertrag vor Abfahrt und aus anderen Gründen als den oben aufgeführten zurücktritt, wird eine Rückerstattung garantiert:


Bis 30 Tage vor Abfahrt > Rückerstattung von 90% des Gesamtbetrags
29 bis 21 Tage vor Abfahrt > Rückerstattung von 70% des Gesamtbetrags
20 bis 10 Tage vor Abfahrt > Rückerstattung von 50% des Gesamtbetrags
9 bis 4 Tage vor Abfahrt> Rückerstattung von 25% des Gesamtbetrags
3 bis 0 Tage vor Abfahrt > Keine Rueckerstattung

Für einige Diensleistungen sind andere Bedingungen vorgesehen. In diesem Fall, werden wir Ihnen vor der Reservierung informieren.

Sollten Sie wegen ungültige Ausreiseerlaubnis die Reservierung absagen, werden die obengennanten Bedingungen befolgt.

8) ÄNDERUNG UND ANNULLIERUNG VOR DER REISE SEITENS DES VERANSTALTERS

Wird die Durchführung der Reise nach der Beurteilung von Carosello 3000 höhere Gewalt (wie Naturkatastrophen, Schliessung von Grenzen, Unruhen, Streiks usw.), behördliche Massnahmen, Havarien, technischen Defekten usw. gefährdet, erheblich erschwert oder verunmöglicht, kann Carosello 3000 die Reise absagen. Die Sicherheit der Teilnehmer steht bei diesem Entscheid an erster Stelle. Carosello 3000 ist bemüht, so rasch wie möglich zu informieren und Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten. Ist dies nicht möglich oder verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, erstattet Ihnen Carosello 3000 den bereits bezahlten Reisepreis zurück, ist jedoch befugt, die gemachten und nachzuweisenden Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.


9) ÄNDERUNG UND ANNULLIERUNG VOR DER REISE SEITENS DES VERANSTALTERS

Muss die Reise abgebrochen oder während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der Reise betrifft wird Carosello 3000 Ihnen eine Ersatzlösung bieten. Falls eine Ersatzlösung nicht möglich ist oder Sie diese nicht akzeptieren , vergütet Ihnen Carosello 3000 den allfälligen objektiven Minderwert zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der erbrachten Leistungen.

10. ABTRETUNG

Der vom Vertrag zurückgetretene Kunde kann seinen Platz an eine andere Person abtreten, wenn:
a. der Veranstalter mindestens 15 Arbeitstage vor dem vereinbarten Abfahrtsdatum schriftlich davon in Kenntnis gesetzt wird und eindeutige Informationen bezüglich der Gründe des Abtretens erhält;
b. der Stellvertreter alle Bedingungen für die Inanspruchnahme der Serviceleistungen (ehemals Art. 89 Verbraucherkodex) und insbesondere alle Anforderungen bezüglich des Personalausweises, der Genehmigungen und Gesundheitszeugnisse erfüllt;
c. die als Ersatz eingetretene Person dem Veranstalter alle zusätzlich anfallenden Kosten ersetzt, die diesem durch den Verwaltungsaufwand entstehen. Diese werden vor einer eventuellen Abtretung der Reise bekanntgegeben.
Der Abgetretene und der Stellvertreter sind zu gleichen Teilen für die Begleichung des Gesamtbetrags und die unter c. anfallenden Kosten verantwortlich.
Fur weitere Informationen und Bedingungen zur Abtretung, kontaktieren Sie uns.

11) VERPFLICHTUNGEN DER TEILNEHMER

Die Teilnehmer benötigen einen gültigen Personalausweis oder ein anderes Dokument, mit dem sie in die im Programm vorgesehenen Staaten einreisen können, sowie Aufenthalts- oder Durchreisegenehmigungen und Gesundheitszeugnisse, die eventuell vorzuweisen sind. Die Teilnehmer verpflichten sich außerdem, normale Vorsichts- und Sorgfaltsmaßnahmen einzuhalten, besonders diejenigen der zu besuchenden Staaten, den Anweisungen des Veranstalters Folge zu leisten sowie sich an die Verwaltungs- und Gesetzesvorschriften zu halten, auf die in dem Paket hingewiesen wird. Die Teilnehmer sind für alle Schäden verantwortlich, die dem Veranstalter daraus entstehen, dass den oben genannten Forderungen nicht Folge geleistet wurde.
Der Verbraucher ist dazu angehalten, dem Veranstalter alle Unterlagen, Informationen und sonstiges in seinem Besitz Befindliches zu übergeben oder mitzuteilen, die es dem Veranstalter ermöglichen, Ersatz- und Schadenspflichten gegenüber Dritten auszuüben und er ist gegenüber dem Veranstalter verantwortlich für Vormaßnahmen hinsichtlich des Abtrittrechts.
Der Verbraucher ist dazu angehalten, dem Veranstalter bei der Einschreibung alle persönlichen Sonderwünsche bekannt zu geben, so dass diese so weit möglich in Form von Sonderabsprachen in das Paket miteingebunden werden können.

12) VERANTWORTLICHKEIT

Der Veranstalter ist verantwortlich für die dem Verbraucher entstehenden Schäden aufgrund der teilweisen oder kompletten Nichteinhaltung der vertraglich zugesicherten Leistungen, wobei es keinen Unterschied macht, ob diese von ihm selbst oder von Dritten erbracht werden. Davon ausgenommen sind Vorkommnisse, die auf den Verbraucher zurückzuführen sind, wie z.B. eigenmächtige Handlungen während des Programmablaufs, oder äußere Umstände, die nichts mit den vertraglich zugesicherten Leistungen zu tun haben, z.B. Zufall und höhere Macht, oder Umstände, die der Veranstalter aufgrund seiner beruflichen Erfahrung weder vorhersehen noch lösen konnte.


13) ENTSCHÄDIGUNGSHÖCHSTGRENZE

Die Entschädigung für Personenschäden kann die durch internationale und somit auch für Italien und die EG durch die geltenden Konventionen festgesetzte Grenze hinsichtlich der Leistungen, deren Erfüllung die Forderung erbracht hat, nicht überschreiten. Die Entschädigungshöchstgrenze kann den Betrag von 50.000 Germinal-Goldfranken für Personenschäden, 2.000 Germinal-Goldfranken für Sachschäden und 5.000 Germinal-Goldfranken für jegliche andere Schäden nicht überschreiten (Art. 13 Nr. 2 Zivilkodex).

14) ASSISTENZPFLICHT

Der Veranstalter muss dem Verbraucher die Assistenz leisten, die ihm seine berufliche Erfahrung vermittelt und nur im Hinblick auf die Pflichten, die vertraglich oder aufgrund von Gesetzen festgelegt sind.
Der Veranstalter und der Verkäufer sind von ihrer jeweiligen Verantwortung entbunden, (Art. 8 und 9 der wenn die fehlende oder fehlerhafte Ausführung des Vertrags auf den Verbraucher zurückzuführen ist oder von Dritten abhängt, oder unvorhersehbar und unvermeidlich ist, d.h. durch Zufall oder das Eintreten höherer Macht.

15 REKLAMATIONEN UND ANZEIGEN

Der Verbraucher muss jedes bei der Umsetzung des Vertrags fehlende Detail sofort melden, so dass der Veranstalter, sein Vertreter vor Ort oder der Reisebegleiter sofort Abhilfe schaffen können.
Der Verbraucher muss innerhalb eines festgelegten Zeitraums dem Veranstalter oder Verkäufer seine Reklamation mittels eines Einschreibens mit Empfangsbestätigung mitteilen, und zwar nicht später als zehn Arbeitstage nach Rückkehr an den Abfahrtsort der Reise.

16) REISERÜCKTRITTSKOSTEN- UND RÜCKKEHRVERSICHERUNG

Wenn im Preis nicht ausdrücklich enthalten, sollte man sich bei der Reservierung beim Veranstalter oder Verkäufer nach einer Reiserücktrittskostenversicherung erkundigen, die den Verbraucher bei Reiserücktritt und Unfällen sowie das Gepäck versichert. Es wird außerdem dazu geraten, eine Versicherung abzuschließen, die bei Unfällen oder Krankheiten den Rücktransport nach Hause übernimmt.

17)GARANTIEFONDS

Der Nationale Garantiefonds ist von der Generaldirektion für den Tourismus und dem zuständigen Ministerium für Produktive Aktivitäten eingerichtet worden. Er steht dem Verbraucher (nach Art.100 Verbraucherkodex) im Fall von Insolvenz oder erklärtem Konkurs des Verkäufers oder Veranstalters zur Wahrung der folgenden Notwendigkeiten zur Verfügung um :
a) den geleisteten Betrag zu erstatten;
b) die Rückreise im Fall eines Auslandaufenthalts zu sichern.
Der Fonds stellt auch eine umgehende finanzielle Hilfestellung im Fall einer unvorhergesehenen Rückholung von Touristen aus Nicht-EG-Ländern zur Verfügung, wobei es keinen Unterschied macht, ob diese Situation auf den Veranstalter zurückzuführen ist.
Die Richtlinien zum Einschreiten des Fonds wurden mit Dekret des Staatspräsidenten und des Ministerrats vom 23/07/99, Nr. 349 festgelegt.

18) GERICHTSSTAND

Für Klagen gegen Carosello 3000 ist der Gerichtsstand von Sondrio zuständig.

ANLAGE ZU DEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER VERKAUFSBEDINGUNGEN EINZELNER TOURISTISCHER LEISTUNGEN

A) GESETZLICHE BESTIMMUNGEN

Verträge, die nur den Transport, die Unterkunft oder jegliche andere touristische Einzelleistung zum Gegenstand haben, können nicht als touristische Gesamtleistung oder Paket ausgegeben und somit verstanden werden. Hierfür gelten die folgenden Artikel des Zivilkodex: Art. 1, Nr. 3 und Nr. 6; Art. 17-23; Art. 24-31 hinsichtlich der vom Organisationsvertrag abweichenden Inhalte und anderer Absprachen, die den Verkauf von Einzelleistungen des Vertrags betreffen.

B) VERTRAGSBESTIMMUNGEN

Bei diesen Verträgen kommen die folgenden Klauseln der Allgemeinen Verkaufsbedingungen für touristische Pakete wie oben angeführt zur Anwendung: Art. 3; Art. 6; Art. 8; Art. 9; Art. 10; Art. 1; Art. 14; Art. 16 . Die Anwendung dieser Klauseln beeinträchtigt in keinster Weise die Zusammenstellung der jeweiligen Verträge als Paketvorschläge. Die Terminologie der angeführten Klauseln hinsichtlich der Paketverträge (Veranstalter, Reise etc.) muss mit Hinblick auf die jeweils entsprechenden Bezeichnungen des Verkaufsvertrags der einzelnen touristischen Serviceleistungen (Verkäufer, Aufenthalt etc.) verstanden werden.

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Carosellotremila.com gibt Ihnen die Möglichkeit, Dienste bieten eine individuelle Pauschalreise oder eines unserer exklusiven Touristen. Bei der Bestellung können

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